A
Krafträder mit
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Hubraum über 50 cm3 oder
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bbH über 45 km/h
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
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Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
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bbH über 45km/h
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Leistung über 15 kW
Bemerkung:
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
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Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
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20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
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21 Jahre für Trikes
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24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.