B
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
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zG max. 3.500kg
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max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
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Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
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Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung:
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Einschluss: AM, L
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Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
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18 Jahre
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17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)